Stand 23.03.2007

1. Geltung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäfte der mm-BIT GmbH, in denen die mm-BIT GmbH vornehmlich Beratungs-, Support- oder Schulungsleistungen erbringt, Nutzungsrechte für entwickelte Individual-Software oder modifizierte Standard-Software einräumt und Standard-Software, Hardware oder Peripheriegeräte liefert bzw. unentgeltlich überlässt.

Die mm-BIT GmbH wird nur auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig.
Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der mm BIT GmbH, in keinem Fall Vertragsbestandteil.
Abweichungen oder Ergänzungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Die mm-BIT GmbH hat das Recht, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
Die Änderung wird einen Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung beim Kunden diesem gegenüber wirksam, es sei denn, der Kunde widerspricht innerhalb dieser Frist schriftlich.

Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. Angebot und Vertrag

Angebote der mm-BIT GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich.
Die mm-BIT GmbH verpflichtet sich ausschließlich in schriftlichen Verträgen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit der mm-BIT GmbH geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder ohne Zustimmung der mm-BIT GmbH ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

Die mm-BIT GmbH übernimmt eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko bzw. sichert das Vorhandensein von Eigenschaften ausschließlich in einem schriftlichen Vertrag zu.

3. Unentgeltliche Überlassung von Software

Mit einem unentgeltlichen Überlassen von Software will sich die mm-BIT GmbH in keiner Weise an den Kunden rechtlich binden. Ein Vertrags- und Vertrauensverhältnis entsteht nicht.

Weder die mm-BIT GmbH noch der Kunde haben durch die Überlassung irgendwie geartete Rechte oder Pflichten.
Der Kunde installiert die von der mm-BIT GmbH überlassene Software auf eigenes Risiko, die mm-BIT GmbH steht insbesondere in keiner Weise dafür ein, dass die Software fehlerfrei ist.

4. Lieferung von Software

Mit der Lieferung einer von der mm-BIT GmbH entwickelten Individual-Software bzw. einer von der mm-BIT GmbH für die Bedürfnisse des Kunden modifizierten Standard-Software verpflichtet sich die mm-BIT GmbH zu einem Erfolg einer Dienstleistung im Sinne des § 631 Abs. 2 BGB, da eine geistige Leistung geschuldet wird, die in der Erstellung eines maßgeschneiderten Werkes liegt. § 651 S. 1 BGB findet keine Anwendung.

Mit der Lieferung der genannten Software kann sich die mm-BIT GmbH aber auch lediglich zur Einräumung eines Nutzungsrechts an der genannten Software verpflichten.

Die genannte Entwicklung oder Modifikation von Software unterliegt dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes.

Auf die reine Lieferung von Standard-Software findet Kaufvertragsrecht Anwendung.

Angegebene Lieferzeiten bleiben unverbindlich.

Der mm-BIT GmbH steht gegenüber ihrem Lieferanten ein Rückgriffsrecht im Sinne der § 478, 479 BGB zu, wenn sie wegen einer mangelhaften Lieferung von ihrem Abnehmer in Anspruch genommen wird und kein eigenes Gewährleistungsrecht gegenüber dem Lieferanten (mehr) besteht.

Die Lieferung erfolgt auf elektronischem Wege oder auf einem Standard-Datenträger mit Installationsanweisung und entweder Benutzerhandbuch oder Dokumentation.

Die mm-BIT GmbH verpflichtet sich mit der Lieferung von Software ohne eine weitergehende schriftliche Vereinbarung nicht zu einer Installation dieser Software.

5. Lieferung von Hardware

Die Beschaffung von Hardware und/oder Peripheriegeräten im Rahmen eines Auftrages erfolgt ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden.

Die mm-BIT GmbH verpflichtet sich mit der Beschaffung von Hardware und/oder Peripheriegeräten ohne weitergehende schriftliche Vereinbarung nicht zu einer Installation oder Einbau von beschaffter Hardware und/oder von beschafften Peripheriegeräten.

Durch die Beschaffung, den Einbau oder die Installation übernimmt die mm-BIT GmbH nicht die Gewährleistung für beschaffte Hardware und/ oder Peripheriegeräte.

6. Dienstleistungen

Beratungs-, Schulungs-, Support- und Installationsleistungen sind dienstvertragliche im Sinne des § 611 BGB. Die mm-BIT GmbH verpflichtet sich zu keinem Erfolg.

Die mm-BIT GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter zu bedienen.

Die Mitarbeiter der mm-BIT GmbH bestimmen ihren Arbeitsort und ihre Arbeitszeit oder anderweitige Regelungen eigenverantwortlich.

Der Kunde stellt den Mitarbeitern der mm-BIT GmbH in seinem Hause einen angemessenen Arbeitsplatz zur Verfügung.

Die mm-BIT GmbH bietet den Mitarbeitern des Kunden Schulungen zur Einführung und Anwendung von Software an.

Bei einer kurzfristigen Absage der Schulung durch die mm-BIT GmbH aus wichtigem Grund und bei einem Nichterscheinen des Schulungsteilnehmers zur Schulung besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Schulgeldes.

Bei einer kurzfristigen Absage des Schulungsteilnehmers kann die mm-BIT GmbH einen angemessenen Betrag des Schulgeldes als Ersatz für Vorbereitungsleistungen berechnen.

Support umfasst die telefonische Beantwortung von Fragen und die Beratung des Kunden in den Bereichen Installation, Konfiguration, Anwendung, Bedienung und Störung der im Leistungsschein näher beschriebenen Software.

Die mm-BIT GmbH verpflichtet sich unter Mitwirkung des Kunden auch, dessen Fehlermeldung zu analysieren, um möglicherweise Hinweise geben zu können, die zur Beseitigung der Folgen des Fehlers führen.

Nicht vom Support umfasst sind Fragen, die auf fehlendem Wissen oder auf mangelndem Verständnis von Zusammenhängen beruhen, welches typischerweise in Schulungen vermittelt wird.

Anfragen können vom Kunden telefonisch und schriftlich, per Fax oder e-Mail, gestellt werden und auch in diesen Formen vom Anbieter beantwortet werden.

Ausnahmsweise wird der Anbieter im Hause des Kunden beratend tätig. Die Mitarbeiter des Anbieters treten in keinem Fall in ein Arbeitsverhältnis zum Kunden.

Weisungen des Ansprechpartners des Kunden an die Mitarbeiter des Anbieters werden von diesen ausgeführt und wirken für und gegen den Kunden.

Installation von Software ist das Abspeichern von Daten auf einem Speichersystem des Kunden und die damit verbundene notwendige Konfiguration der Hard- bzw. Software.

Die mm-BIT GmbH ist durch die Vornahme dieser Dienstleistung in keiner Weise für einen Schaden verantwortlich, der dadurch eintritt, dass die Hardware oder die zu installierende Software aus irgendeinem Grund mangelhaft ist oder der Kunde seine Mitwirkungspflicht verletzt.

Dienstleistungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand (gem. den zum Zeitpunkt der Ausführungen gültigen Stundensätzen gem. mm-BIT Preisliste) je angebrochener Arbeitsstunde berechnet. Ferner übernimmt der Kunde die Kosten für An- und Abreise, Spesen und Übernachtungen gem. der mm-BIT Preisliste.

Für Installationen hat der Kunde folgende Voraussetzungen zu schaffen:
Die für die Aufnahme der Installationsarbeiten erforderlichen Vorarbeiten müssen abgeschlossen sein, so dass die Installation sofort nach Ankunft der mm-BIT Mitarbeiter begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Bei der Installation hat der Kunde alle erforderlichen Einrichtungen verfügbar zu halten, bei der Bedienung von Fremdgeräten behilflich zu sein, und (falls erforderlich) die Arbeit auch außerhalb der normalen Arbeitszeit zu ermöglichen.

Der Kunde hat die für eine Installation notwendigen technischen, personellen und räumlichen Voraussetzungen zu schaffen, die die mm-BIT GmbH festlegt. Erfüllt der Kunde diese Voraussetzungen nicht, trägt er den dadurch entstehenden Mehraufwand der mm-BIT GmbH, die diesen nach ihren Vergütungsbestimmungen abrechnen kann. Rechte aus § 643 BGB bleiben unberührt.

Nach der Installation nimmt die mm-BIT GmbH mit dem Kunden einen Testlauf vor. Der Kunde hat das aufzustellende Installationsprotokoll zu unterzeichnen.

Verzögert sich Installation oder Inbetriebnahme ohne das Verschulden von mm-BIT, hat der Kunde dadurch entstehend Mehrkosten zu tragen.

7. Dauerschuldverhältnisse

Dauerschuldverhältnisse beginnen mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien und werden auf die Dauer von 1 Jahr befristet.

Sie verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.

Die vereinbarten Kosten sind jeweils am Ende des Vertragsjahres für das folgende Vertragsjahr fällig.

Der Vertrag kann von jeder Partei schriftlich fristlos gekündigt werden, wenn die Fortsetzung des Vertrages zumindest einer Partei unter Berücksichtigung der konkreten Umstände nicht zugemutet werden kann.

Für vor Ort auszuführende Serviceleistungen beträgt die Reaktionszeit 24 Arbeitsstunden ab Eingang des Auftrages

8. Werkleistungen

Für die von mm-BIT durchgeführte Werkleistung (Individualsoftware) gelten folgende Bestimmungen:Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen ist das beiderseits als Vertragsbestandteil vereinbarte mm-BIT Solution Concept (MSC).Änderungen oder Ergänzungen des MSC bedürfen der schriftlichen Vereinbarung bei der auch auf die finanziellen Auswirkungen der Änderungen, bzw. Ergänzungen zu regeln ist. Falls aufgrund der Komplexität der Auftragsentwicklung Terminüberschreitungen auftreten, sind Nachfristen grundsätzlich unter Berücksichtigung der auftretenden Probleme, bzw. eventueller Zulieferschwierigkeiten zu bemessen.Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche des Kunden verschieben vereinbarte Termine entsprechend dem dadurch verursachten Mehraufwand.Nach Lieferung der Ergebnisse erfolgt eine Abnahme nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

  • Die Abnahme erfolgt, neben der Regelung in § 641a BGB, dadurch, dass die mm-BIT GmbH, nach Durchführung der von ihr als erforderlich angesehenen Testphasen, die Fertigstellung der von ihr zu erbringenden Leistungen dem Kunden schriftlich anzeigt (Fertigstellungsanzeige) und dieser die Leistungen daraufhin nach unverzüglichem Test als im wesentlichen vertragsgemäß schriftlich abnimmt (Abnahmeprotokoll).
  • Dort festgehaltene Mängel werden von mm-BIT kostenlos beseitigt.
  • Nimmt der Kunde die Leistungen der mm-BIT GmbH nicht ausdrücklich ab, gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde diese nicht schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Datum der Fertigstellungsanzeige der mm-BIT GmbH mit konkreten Fehlerbeschreibungen in einem Fehlerprotokoll begründet verweigert (Verweigerungserklärung).
  • Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

9. Referenzen

Der Auftraggeber erteilt der mm-BIT GmbH mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden.

10. Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen

Die ausgewiesenen Beträge verstehen sich rein netto ausschließlich Verpackung und Versand, solange die Umsatzsteuer nicht offensichtlich berechnet ist.

Im unternehmerischen Geschäftsverkehr erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

Bei Kauf von Standardsoftware, Hardware und anderen nicht von mm-BIT hergestellten Sachen ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung fällig
Vergütungen für Dienstleistungen und Reisekosten sind sofort nach erbrachter Leistung fällig.

Vergütungen für Werkleistungen sind wie folgt fällig:

30% der Auftragssumme bei Auftragsbestätigung
60% der Auftragssumme bei Lieferung
10% der Auftragssumme bei Abnahme
Die Vergütung für Leistungen der mm-BIT GmbH und die damit zusammenhängende Erstattung von Reisekosten und Spesen sowie sonstige Preise berechnen sich nach den jeweils gültigen Vergütungsbestimmungen bzw. der Preisliste der mm-BIT GmbH, es sei denn, eine individuelle Vergütungsvereinbarung ist getroffen.

Bei Annahmeverzug wird der gesamte offene Betrag sofort fällig.

Kommt der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, kann die mm-BIT GmbH die Erbringung weiterer Vertragsleistungen von einer Vorleistung in Höhe von 75% der Vergütung abhängig machen, die für die voraussichtlich erforderlichen weiteren Vertragsleistungen anfällt.

Skonti werden von mm-BIT nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung gewährt.

Die Zurückbehaltung von Zahlungen und die Aufrechnung von Gegenansprüchen ist nur statthaft, soweit die Gegenleistungen auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Bei Zahlungsverzug ist die mm-BIT GmbH berechtigt, die Forderungen mit jeweils 8% p.a. über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank ab Fälligkeit zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

11. Mitwirkungspflicht

Der Kunde verpflichtet sich, der mm-BIT GmbH alle nach deren Auffassung und ergänzend alle nach seinem Wissen für die Ausführung der Leistungen und die Erreichung des Vertragszieles erforderlichen und nützlichen Unterlagen und sonstigen Informationen zur Verfügung zu stellen und jede in sonstiger Weise erforderliche Unterstützung zu geben.

Stellt die mm-BIT GmbH fest, dass diese Unterlagen oder Informationen unrichtig, unvollständig oder unklar sind oder sonstige Mitwirkungspflichten unterblieben oder unzureichend sind, fordert die mm-BIT GmbH zur weiteren Mitwirkung innerhalb einer angemessenen Frist auf. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nach Ablauf der Frist nicht oder nur unvollständig nach, kann die mm-BIT GmbH ihren Mehraufwand oder Schaden geltend machen. Rechte aus § 643 BGB bleiben unberührt.

Es obliegt dem Kunden, ordnungsgemäße Datensicherungen durchzuführen und die Umgebung der Software ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten.

12. Nutzungsrechte

Die mm-BIT GmbH behält sich an der von ihr gelieferten Software und an ihren Entwürfen, Plänen, Konzeptionen und sonstigen geistigen Leistungen die Urheber-, Verwertungs- und gewerblichen Schutzrechte vor. Sie ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Arbeitsergebnisse für Dritte zu schaffen.

Der Kunde erhält nach Maßgabe der § 69 a ff UrhG und der nachfolgenden Bestimmungen bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises ein jederzeit widerrufbares, nicht ausschließliches Nutungsrecht auf den bestellten Arbeitsplätzen, nach der vollständigen Kaufpreiszahlung das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der von mm-BIT hergestellten Software.

Die Software darf ausschließlich auf dem Netzwerk, für das es erworben wurde, sowie nur auf der Anzahl Arbeitsplätze, für die eine Lizenz besteht, verwendet werden.

Die Vervielfältigung, die Rückübersetzung in den Quellcode, Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Eingriffe sind nur unter den Voraussetzungen der § 69 d Abs.2 und 3 sowie 69 e UrhG gestattet.

Die Software und die Dokumentation dürfen keinem Dritten zugänglich gemacht werden oder für Zwecke Dritter genutzt werden noch darf Dritten Einblick in die Unterlagen gegeben werden.

Der Kunde ist zu einer Übertragung der Rechte an der Software nur berechtigt, wenn der Erwerber sämtliche Verpflichtungen aus dem Lizenzvertrag vollständig übernimmt, der Kunde mm-BIT schriftlich die Übertragung unter Nennung des Erwerbers anzeigt, dem Erwerber sämtliche Originaldatenträger und Lizenzurkunden übergibt und der Kunde keine Kopien der Software zurückhält. Die mm-BIT GmbH kann von dem Erwerber eine Upgrade Gebühr verlangen, um die Software auf den aktuellen Stand zu bringen. Weitere Rechte werden dem Kunden nicht übertragen.

Bearbeitet die mm-BIT GmbH im Auftrage des Kunden dessen Software, garantiert der Kunde der mm-BIT GmbH, dass er das Recht hat, diese Software zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen und stellt die mm-BIT GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen dieser Bearbeitung geltend gemacht werden.

Bei jedem Verstoß gegen diese Bedingungen ist eine Vertragsstrafe von € 50.000 verwirkt.

Die mm-BIT GmbH ist nicht verantwortlich, wenn der Kunde die von der mm-BIT GmbH gelieferte Software vertragswidrig nutzt, insbesondere gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt.

Der Kunde verpflichtet sich, die mm-BIT GmbH unverzüglich über Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der von ihr gelieferten Software und der sonstigen geistigen Leistungen zu informieren. Die mm-BIT GmbH ist aufgrund von Schutzrechten Dritter jederzeit berechtigt, notwendige Änderungen an ihrer gelieferten Software vorzunehmen.

13. Eigentumsvorbehalt

Die mm-BIT GmbH behält sich an den von ihr gelieferten Daten-, Schrift- und Bildträgern sowie anderen Sachen das Eigentum, und an der auf Datenträgern gespeicherten Software und an den auf Schrift- und Bildträgern befindlichen sonstigen geistigen Leistungen der mm-BIT GmbH jegliches Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht vor.
Dieses gilt zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden bis zur vollständigen Begleichung der Vergütung, im unternehmerischen Geschäftsverkehr bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen.

Der Kunde tritt bereits jetzt alle diesbezüglichen Ansprüche aus den Versicherungsverträgen an die mm-BIT GmbH ab. Die mm-BIT GmbH nimmt die Abtretung an.
Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus einer Weiterveräußerung der gelieferten Datenträger und anderer Sachen bzw. aus einer Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen vor der Eigentumserlangung sicherheitshalber an die mm-BIT GmbH ab.

Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen sorgfältig zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend zu versichern.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltssachen hat der Kunde auf das Eigentum der mm-BIT GmbH hinzuweisen und die mm-BIT GmbH unverzüglich darüber zu informieren.

Bei anderen Pflichtverletzungen als den Zahlungsverzug ist die mm-BIT GmbH berechtigt, die Sache auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Der Kunde hat die Sache herauszugeben.

14. Annahmeverzug


Kommt der Kunde mit der Annahme beauftragter Leistungen oder bestellter Sachen in Verzug, so kann die mm-BIT GmbH nach Ablauf einer von ihr gestellten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

Der Schadensersatz beträgt 30% des Auftragswertes, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren oder die mm-BIT GmbH weist einen höheren Schaden nach.

15. Mängelhaftung

Die Gewährleistungsfrist beträgt im unternehmerischen Geschäftsverkehr 1 Jahr.
Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen 2 Jahre, für gebrauchte 1 Jahr.

Unwesentliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung stellen keinen Mangel des Vertrages dar und begründen insofern keine Pflichtverletzung der mm-BIT GmbH.

Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich in der Art anzuzeigen, dass die mm-BIT GmbH den Fehler nachvollziehen kann.

Die von der mm-BIT GmbH gelieferte Software oder sonstige Leistungen sind auch dann frei von Rechtsmängeln, wenn gewerbliche chutzrechte oder Urheberrechte Dritter an dieser Software bestehen.
Die mm-BIT GmbH übernimmt für Rechtsmängelfreiheit keine Garantie.

Hat die mm-BIT GmbH im unternehmerischen Geschäftsverkehr für einen Mangel durch schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten einzutreten, verbleibt ihr das Wahlrecht zwischen Nachbesserung durch Mängelbeseitigung oder Neulieferung einer mangelfreien Sache.

Das Minderungsrecht ist im unternehmerischen Geschäftsverkehr für den Kunden ausgeschlossen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden bleibt unberührt.

Die Haftung der mm-BIT GmbH ist ausgeschlossen für Mängel der gelieferten Software, die in irgendeiner Weise durch unsachgemäße Verwendung, insbesondere unsachgemäße Installation oder Verbindung mit fremder Hard- oder Software, oder durch natürliche Abnutzung entstehen.

Nimmt der Kunde die mm-BIT GmbH unberechtigt und zumindest grob fahrlässig auf Gewährleistung in Anspruch, hat der Kunde alle der mm-BIT GmbH dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen.

16. Haftungsbeschränkungen

Die mm-BIT GmbH haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einer sonstigen schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung der mm-BIT GmbH auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden, ersatzweise auf die Leistungen, die die mm-BIT GmbH aus ihrer Berufshaftpflichtversicherung erhält.

Im Übrigen haftet die mm-BIT GmbH nicht. Dieses gilt vor allem für jeglichen Verlust von Daten und für jeglichen Schaden, der nicht auf der Fehlerhaftigkeit der von der mm-BIT GmbH gelieferten Hardware/Software beruht. Insbesondere gilt es dann, wenn der Kunde die Leistungen der mm-BIT GmbH vor deren Fertigstellungsanzeige in Gebrauch nimmt oder nehmen lässt.

17. Schlussbestimmungen

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommende wirksame Regelung vereinbaren bzw. die Vertragslücke entsprechend dem in dem Vertragsverhältnis der Parteien zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen einvernehmlich schließen.

Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort für alle Leistungen und Lieferungen der mm-BIT GmbH ist Karlsruhe.

Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Karlsruhe.

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